Delegierte Verordnung C(2026) 5011 zur Richtlinie 2013/34/EU (Art. 29ca); Value Chain Cap in Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU

VS statt VSME: Der freiwillige Standard und der Value Chain Cap

Was Großkunden ab jetzt noch von Ihnen verlangen dürfen — und was nicht. Der neue freiwillige Standard im Klartext.

Stand: , redaktionell gepflegt

Was ist der VS?

Der VS (Voluntary Standard, freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht berichtspflichtiger Unternehmen) ist der EU-Berichtsstandard für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Die Kommission hat ihn am 03.07.2026 als delegierte Verordnung (C(2026) 5011) angenommen; er ersetzt den bisherigen VSME, der nur als Empfehlung (EU) 2025/1710 existierte. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus. Der VS besteht aus einem Basismodul (B1 bis B11) und einem umfassenden Modul (C1 bis C9); eine Selbsterklärung genügt, eine externe Prüfung ist nicht vorgeschrieben.

Für den Mittelstand ist der VS aus zwei Gründen wichtig: Er ist der Antwortstandard, mit dem Sie Kundenanfragen einheitlich beantworten. Und er definiert den Value Chain Cap, die rechtliche Obergrenze dessen, was CSRD-pflichtige Kunden von Ihnen verlangen dürfen.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten in der Wertschöpfungskette CSRD-pflichtiger Kunden: Für sie gilt der Value Chain Cap. Kunden dürfen für ihre CSRD-Berichte nur die als notwendig gekennzeichneten Datenpunkte des VS verlangen.
  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Für sie gilt eine noch kürzere Liste (Anhang II der delegierten Verordnung).
  • Unternehmen, die freiwillig berichten wollen: Banken, Investoren und Kunden fragen zunehmend nach VS-konformen Angaben; der VS ist der Standard, den sie erwarten.

Nicht betroffen ist, wer keine Geschäftsbeziehung zu CSRD-pflichtigen Unternehmen hat und nicht freiwillig berichten will. Der VS ist kein Gesetz mit Pflichten, sondern ein Standard mit Schutzwirkung.

Der Value Chain Cap wirkt nur, wenn Kunden Informationen für ihre CSRD-Berichterstattung verlangen. Was sie aufgrund anderer Vorschriften brauchen, etwa Emissionsdaten für CBAM, Geodaten für die EUDR oder Herkunftsnachweise für die Zwangsarbeitsverordnung, dürfen sie weiterhin anfragen.

Ab wann gilt was?

Datum Was gilt
30.07.2025 Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1710 zum VSME
18.03.2026 Omnibus-I-Richtlinie in Kraft: Value Chain Cap in Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der Bilanzrichtlinie verankert
03.07.2026 Kommission nimmt die delegierte Verordnung zum VS an (C(2026) 5011); Prüffrist von Parlament und Rat
offen Veröffentlichung im Amtsblatt; Inkrafttreten am dritten Tag danach
01.01.2027 Value Chain Cap gilt für Geschäftsjahre ab diesem Datum

Welche Pflichten entstehen konkret?

Für Sie als Lieferant entstehen keine Pflichten, aber drei Möglichkeiten:

  1. VS-Basismodul vorhalten: Die Datenpunkte B1 bis B11 (unter anderem Energie und Emissionen, Wasser, Abfall, Belegschaft, Arbeitssicherheit, Verhaltenskodex, Vorfälle) einmal sauber erheben und jährlich aktualisieren. Damit beantworten Sie die meisten Kundenanfragen aus einem Dokument.
  2. Umfassendes Modul bei Bedarf: C1 bis C9 ergänzen unter anderem Strategie, Menschenrechts-Policy (C6) und bestätigte Vorfälle in der eigenen Belegschaft und der Wertschöpfungskette (C7). Genau diese Punkte fragen Konzerne im Rahmen ihrer CSDDD-Vorbereitung ab.
  3. Anfragen prüfen: Verlangt ein CSRD-pflichtiger Kunde mehr als die notwendigen Datenpunkte für seinen Bericht, muss er auf die Freiwilligkeit hinweisen, und Sie dürfen ablehnen. Das gilt ab Geschäftsjahr 2027.

Für CSRD-pflichtige Kunden entsteht die Pflicht, ihre Lieferantenfragebögen auf den Cap zu beschränken oder überschießende Fragen als freiwillig zu kennzeichnen.

Was viele falsch machen

  • Jeden Konzernfragebogen vollständig ausfüllen. Viele Fragebögen stammen aus der Zeit vor dem Omnibus und enthalten Datenpunkte, die der Kunde nicht mehr verlangen darf. Wer sie trotzdem liefert, bindet Kapazität und schafft Präzedenzfälle.
  • VSME-Berichte wegwerfen. Wer bereits nach VSME berichtet hat, hat die Struktur des VS im Wesentlichen erfüllt. Die Umstellung ist überschaubar.
  • Den Cap als Freibrief verstehen. Der Cap begrenzt nur CSRD-Anfragen. Produktbezogene Pflichten (CBAM, EUDR, Batterie-VO, Zwangsarbeitsverordnung) laufen davon unabhängig.
  • Auf das Amtsblatt warten, bevor man die Daten sammelt. Die Datenpunkte stehen fest. Wer 2026 erhebt, hat 2027 die Antworten fertig.

So hilft SCRM Guard

Auf der Plattform liegen die Angaben des VS-Basismoduls und der lieferkettenbezogenen Punkte des umfassenden Moduls strukturiert vor: Verhaltenskodex, Menschenrechts-Policy, bestätigte Vorfälle in Belegschaft und Lieferkette, Lieferantenbewertungen. Kundenfragebögen beantworten Sie aus dem System, und der CSRD/CSDDD-Radar zeigt, welche Fragen unter den Value Chain Cap fallen.

Im Full Service übernehmen wir die Erhebung, die Antwort auf Kundenanfragen und die Prüfung, ob eine Anfrage berechtigt ist. Wir liefern beides: die Daten und das Wissen, wo die Grenze liegt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen VSME und VS?
Der VSME war ein von der EFRAG entwickelter, von der Kommission 2025 empfohlener Standard ohne Rechtsverbindlichkeit. Der VS ist derselbe Ansatz als delegierte Verordnung, von der Kommission am 03.07.2026 angenommen. Er ersetzt den VSME und bekommt durch die Verknüpfung mit dem Value Chain Cap rechtliche Wirkung.
Was ist der Value Chain Cap?
Eine gesetzliche Obergrenze: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen für ihre Berichte von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur die Informationen verlangen, die im VS als notwendig festgelegt sind. Grundlage sind Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der Bilanzrichtlinie in der Fassung des Omnibus I.
Darf mein Kunde trotzdem mehr fragen?
Für seinen CSRD-Bericht nicht. Verlangt er darüber hinausgehende Daten, muss er darauf hinweisen, dass die Angabe freiwillig ist. Andere Rechtsgrundlagen, etwa Produktvorschriften wie CBAM oder EUDR, bleiben davon unberührt.
Ab wann gilt der Value Chain Cap?
Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027. Die delegierte Verordnung tritt drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; diese Veröffentlichung steht Stand September 2026 noch aus.

Quellen

Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung für Einkauf und Compliance im Mittelstand, keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellen prüfen wir gegen Primärquellen; der Stand steht oben auf der Seite.

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