Delegierte Verordnung C(2026) 5011 zur Richtlinie 2013/34/EU (Art. 29ca); Value Chain Cap in Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU
VS statt VSME: Der freiwillige Standard und der Value Chain Cap
Was Großkunden ab jetzt noch von Ihnen verlangen dürfen — und was nicht. Der neue freiwillige Standard im Klartext.
Status: von der Kommission am 03.07.2026 angenommen (Amtsblatt steht aus); enthält den Value Chain Cap: rechtliche Obergrenze dessen, was CSRD-Pflichtige ab GJ 2027 von Lieferanten mit ≤ 1.000 Mitarbeitern verlangen dürfen
Relevant für: Mittelstand in Konzern-Lieferketten — Ihr Antwortstandard und Ihre rechtliche Grenze
Was ist der VS?
Der VS (Voluntary Standard, freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht berichtspflichtiger Unternehmen) ist der EU-Berichtsstandard für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Die Kommission hat ihn am 03.07.2026 als delegierte Verordnung (C(2026) 5011) angenommen; er ersetzt den bisherigen VSME, der nur als Empfehlung (EU) 2025/1710 existierte. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus. Der VS besteht aus einem Basismodul (B1 bis B11) und einem umfassenden Modul (C1 bis C9); eine Selbsterklärung genügt, eine externe Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Für den Mittelstand ist der VS aus zwei Gründen wichtig: Er ist der Antwortstandard, mit dem Sie Kundenanfragen einheitlich beantworten. Und er definiert den Value Chain Cap, die rechtliche Obergrenze dessen, was CSRD-pflichtige Kunden von Ihnen verlangen dürfen.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten in der Wertschöpfungskette CSRD-pflichtiger Kunden: Für sie gilt der Value Chain Cap. Kunden dürfen für ihre CSRD-Berichte nur die als notwendig gekennzeichneten Datenpunkte des VS verlangen.
- Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Für sie gilt eine noch kürzere Liste (Anhang II der delegierten Verordnung).
- Unternehmen, die freiwillig berichten wollen: Banken, Investoren und Kunden fragen zunehmend nach VS-konformen Angaben; der VS ist der Standard, den sie erwarten.
Nicht betroffen ist, wer keine Geschäftsbeziehung zu CSRD-pflichtigen Unternehmen hat und nicht freiwillig berichten will. Der VS ist kein Gesetz mit Pflichten, sondern ein Standard mit Schutzwirkung.
Der Value Chain Cap wirkt nur, wenn Kunden Informationen für ihre CSRD-Berichterstattung verlangen. Was sie aufgrund anderer Vorschriften brauchen, etwa Emissionsdaten für CBAM, Geodaten für die EUDR oder Herkunftsnachweise für die Zwangsarbeitsverordnung, dürfen sie weiterhin anfragen.
Ab wann gilt was?
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 30.07.2025 | Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1710 zum VSME |
| 18.03.2026 | Omnibus-I-Richtlinie in Kraft: Value Chain Cap in Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der Bilanzrichtlinie verankert |
| 03.07.2026 | Kommission nimmt die delegierte Verordnung zum VS an (C(2026) 5011); Prüffrist von Parlament und Rat |
| offen | Veröffentlichung im Amtsblatt; Inkrafttreten am dritten Tag danach |
| 01.01.2027 | Value Chain Cap gilt für Geschäftsjahre ab diesem Datum |
Welche Pflichten entstehen konkret?
Für Sie als Lieferant entstehen keine Pflichten, aber drei Möglichkeiten:
- VS-Basismodul vorhalten: Die Datenpunkte B1 bis B11 (unter anderem Energie und Emissionen, Wasser, Abfall, Belegschaft, Arbeitssicherheit, Verhaltenskodex, Vorfälle) einmal sauber erheben und jährlich aktualisieren. Damit beantworten Sie die meisten Kundenanfragen aus einem Dokument.
- Umfassendes Modul bei Bedarf: C1 bis C9 ergänzen unter anderem Strategie, Menschenrechts-Policy (C6) und bestätigte Vorfälle in der eigenen Belegschaft und der Wertschöpfungskette (C7). Genau diese Punkte fragen Konzerne im Rahmen ihrer CSDDD-Vorbereitung ab.
- Anfragen prüfen: Verlangt ein CSRD-pflichtiger Kunde mehr als die notwendigen Datenpunkte für seinen Bericht, muss er auf die Freiwilligkeit hinweisen, und Sie dürfen ablehnen. Das gilt ab Geschäftsjahr 2027.
Für CSRD-pflichtige Kunden entsteht die Pflicht, ihre Lieferantenfragebögen auf den Cap zu beschränken oder überschießende Fragen als freiwillig zu kennzeichnen.
Was viele falsch machen
- Jeden Konzernfragebogen vollständig ausfüllen. Viele Fragebögen stammen aus der Zeit vor dem Omnibus und enthalten Datenpunkte, die der Kunde nicht mehr verlangen darf. Wer sie trotzdem liefert, bindet Kapazität und schafft Präzedenzfälle.
- VSME-Berichte wegwerfen. Wer bereits nach VSME berichtet hat, hat die Struktur des VS im Wesentlichen erfüllt. Die Umstellung ist überschaubar.
- Den Cap als Freibrief verstehen. Der Cap begrenzt nur CSRD-Anfragen. Produktbezogene Pflichten (CBAM, EUDR, Batterie-VO, Zwangsarbeitsverordnung) laufen davon unabhängig.
- Auf das Amtsblatt warten, bevor man die Daten sammelt. Die Datenpunkte stehen fest. Wer 2026 erhebt, hat 2027 die Antworten fertig.
So hilft SCRM Guard
Auf der Plattform liegen die Angaben des VS-Basismoduls und der lieferkettenbezogenen Punkte des umfassenden Moduls strukturiert vor: Verhaltenskodex, Menschenrechts-Policy, bestätigte Vorfälle in Belegschaft und Lieferkette, Lieferantenbewertungen. Kundenfragebögen beantworten Sie aus dem System, und der CSRD/CSDDD-Radar zeigt, welche Fragen unter den Value Chain Cap fallen.
Im Full Service übernehmen wir die Erhebung, die Antwort auf Kundenanfragen und die Prüfung, ob eine Anfrage berechtigt ist. Wir liefern beides: die Daten und das Wissen, wo die Grenze liegt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen VSME und VS?
Was ist der Value Chain Cap?
Darf mein Kunde trotzdem mehr fragen?
Ab wann gilt der Value Chain Cap?
Quellen
- Europäische Kommission: Delegierte Verordnung C(2026) 5011 (Voluntary Standard), Volltext (03.07.2026)
- Europäische Kommission: Value Chain Cap — Erläuterung (06.05.2026)
- Empfehlung (EU) 2025/1710 der Kommission zum VSME (Vorläufer) (30.07.2025)
- DRSC: Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (10.07.2026)
- Wirtschaftsprüferkammer: Kommission verabschiedet delegierte Rechtsakte zu ESRS und freiwilligem Standard (07.07.2026)
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