Lieferkettenrisikomanagement für den Mittelstand

Lieferkettenrisiken im Griff. Regulatorik, Monitoring und Lieferanten in einem System.

Als Software für Ihr Team oder komplett von uns betrieben. Direkt in Ihrem Microsoft Teams, ohne neues Portal. Aus über 30 Jahren Praxis im Supply Chain Management.

[PLATZHALTER: VERTRAUENSZEILE]

Monitoring

Risiken halten sich nicht an Zuständigkeiten.

Politik, Qualität, Menschenrechte, Umwelt, Cyber, Insolvenz — wir überwachen alle Dimensionen. Nicht nur die, für die es gerade ein Gesetz gibt.

  • politisch / geopolitisch
  • Qualität
  • sozial / Menschenrechte
  • Umwelt & Nachhaltigkeit
  • regulatorisch
  • Cyber
  • finanziell (Insolvenz)

Wie wir überwachen — von der Nachrichtenlage über Zertifikatsprüfungen direkt auf Lieferanten-Websites bis zur Materialzusammensetzung Ihrer Produkte: Zum Monitoring →

Regulatorik-Radar

Was gilt — und was nicht.

Nicht jede Regulierung betrifft Sie. Wir sagen Ihnen, welche. Seit dem EU-Omnibus-Paket betrifft die CSDDD nur noch Konzerne ab 5.000 Mitarbeitern — und der neue freiwillige VS-Standard deckelt sogar rechtlich, welche Daten Großkunden von Ihnen verlangen dürfen. Was den Mittelstand wirklich trifft: PPWR seit August 2026, EUDR ab Ende 2026, CBAM, das Zwangsarbeitsverbot ab Ende 2027 — und die Pflichten, die Ihre Großkunden vertraglich an Sie durchreichen. Genau da setzen wir an.

Die nächsten Stichtage

Stand: , redaktionell gepflegt
Regulierung Status Relevant für
EUDR anzuwenden ab 30.12.2026; Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027 (Novelle Ende 2025) Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz und definierte Folgeprodukte
PPWR gilt seit 12.08.2026; Folgepflichten gestaffelt bis 2040 (u. a. Rezyklatquoten und Formatverbote ab 2030, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt bereits aktiv) alle, die Verpackungen in Verkehr bringen — auch B2B- und Transportverpackung
CBAM Definitive Phase seit 01.01.2026; Befreiung unter 50 t/Jahr; Zertifikatskauf ab 01.02.2027; erste Jahresdeklaration bis 30.09.2027 Importeure von Eisen/Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom, Wasserstoff
Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR) Verbot gilt ab 14.12.2027 — ohne Größenschwelle, für alle Wirtschaftsakteure jedes Unternehmen, das Produkte in der EU in Verkehr bringt oder exportiert
CSDDD geändert durch Omnibus (RL (EU) 2026/470); Pflichten ab 26.07.2029, nur ≥ 5.000 Mitarbeiter und ≥ 1,5 Mrd. € Umsatz Konzerne — Mittelstand indirekt über Kundenanforderungen
VS (freiwilliger Standard, ersetzt VSME) von der Kommission am 03.07.2026 angenommen (Amtsblatt steht aus); enthält den Value Chain Cap: rechtliche Obergrenze dessen, was CSRD-Pflichtige ab GJ 2027 von Lieferanten mit ≤ 1.000 Mitarbeitern verlangen dürfen Mittelstand in Konzern-Lieferketten — Ihr Antwortstandard und Ihre rechtliche Grenze

Ihr Kunde reicht Pflichten an Sie durch? Genau dafür sind wir da. Zur Regulatorik-Übersicht →

So funktioniert es

Das System in drei Schritten

Erfassen

Lieferanten, Warengruppen und Pflichten — einmal sauber angelegt.

Überwachen

KI-Monitoring über alle Risikodimensionen. Alerts dort, wo Sie arbeiten: Microsoft Teams und E-Mail.

Handeln

Maßnahmen, Nachweise, Audit-Trail — berichtsfertig für Geschäftsführung, Kunden und Prüfer.

Warum SCRM Guard

Was Sie von uns erwarten können

  • Direkter Ansprechpartner statt Ticketsystem.
  • Keine Schulung nötig: Alerts und Abstimmung laufen dort, wo Ihr Team ohnehin arbeitet — in Microsoft Teams und per E-Mail.
  • Wissenstransfer und Dokumentation inklusive. Kein Berater-Lock-in: Sie bleiben handlungsfähig, auch ohne uns.
  • Preise ohne Anfrageformular: Plattform ab 1.000 € Jahresgebühr → Preise ansehen
  • Immer auf dem Stand der Regulatorik — inklusive der Information, was Sie nicht tun müssen.

In 15 Minuten wissen, ob es passt.

Ein Erstgespräch von 15 Minuten. Sie sprechen direkt mit Marc Wiedenmann, Fachexperte für Supply Chain Risk Management.