Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom 16.07.2021; Änderungsgesetz im Bundestag (Drs. 21/2474)
LkSG 2026: Was übergangsweise gilt, bis die CSDDD kommt
Das Lieferkettengesetz gilt weiter, in reduzierter Form: Sorgfaltspflichten ab 1.000 Mitarbeitern bleiben, BAFA prüft keine Berichte mehr. Was jetzt gilt.
Status: Sorgfaltspflichten gelten weiter (≥ 1.000 Mitarbeiter in DE); Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen (Gesetzentwurf, 1. Lesung Bundestag 14.01.2026), BAFA prüft seit 01.10.2025 keine Berichte mehr und sanktioniert nur schwere Verstöße; Ablösung durch CSDDD-Umsetzungsgesetz bis 26.07.2028 geplant
Relevant für: Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland
Was ist das LkSG?
Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist das deutsche Lieferkettengesetz. Seit dem 01.01.2023 verpflichtet es große Unternehmen in Deutschland, Menschenrechts- und Umweltrisiken im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren Zulieferern zu erkennen, zu verhindern und zu beheben. Seit dem 01.01.2024 gilt es für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung.
Seit 2025 wird das Gesetz zurückgebaut: Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 beschlossen, die Berichtspflicht rückwirkend zu streichen und die Zahl der Bußgeldtatbestände von 13 auf 4 zu senken. Das Änderungsgesetz wurde am 14.01.2026 in erster Lesung im Bundestag beraten und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein Beschluss liegt nach unseren Recherchen (Stand 07.09.2026) noch nicht vor. Das BAFA hat seinen Vollzug bereits zum 01.10.2025 angepasst und prüft nur noch schwere Verstöße.
Kurz: Das LkSG gilt weiter, in reduzierter Form. Und Ihre Konzernkunden fragen weiter.
Wer ist betroffen?
- Direkt: Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland (Leiharbeitnehmer mit mehr als sechs Monaten Einsatz zählen mit). Das sind schätzungsweise rund 5.000 Unternehmen.
- Indirekt: Alle Zulieferer dieser Unternehmen. Das Gesetz verpflichtet die großen Unternehmen, ihre Erwartungen an Zulieferer vertraglich festzulegen, Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Abhilfe zu verlangen. Deshalb bekommen auch Betriebe mit 50 Beschäftigten Verhaltenskodizes, Selbstauskünfte und Audit-Anfragen.
Nicht betroffen sind Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten in Deutschland, sofern sie keine Zulieferer betroffener Unternehmen sind. Und selbst als Zulieferer haben Sie keine gesetzliche Pflicht gegenüber dem BAFA, nur vertragliche gegenüber dem Kunden.
Ab wann gilt was?
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 01.01.2023 | LkSG gilt für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten |
| 01.01.2024 | Schwelle sinkt auf 1.000 Beschäftigte |
| 03.09.2025 | Kabinettsbeschluss: Berichtspflicht rückwirkend streichen, Bußgeldtatbestände von 13 auf 4 reduzieren |
| 01.10.2025 | BAFA stellt die Prüfung von Berichten ein und sanktioniert nur noch schwere Verstöße |
| 14.01.2026 | 1. Lesung des Änderungsgesetzes im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss |
| offen | 2./3. Lesung, Bundesrat, Verkündung |
| 26.07.2028 | Frist für die Umsetzung der CSDDD; das LkSG wird durch das Umsetzungsgesetz abgelöst |
Welche Pflichten entstehen konkret?
Für direkt verpflichtete Unternehmen gelten die Sorgfaltspflichten der §§ 3 bis 10 LkSG weiter:
- Risikomanagement einrichten und eine zuständige Person benennen (Menschenrechtsbeauftragter).
- Risikoanalyse jährlich und anlassbezogen, im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern.
- Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie verabschieden.
- Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern: vertragliche Zusicherungen, Schulungen, Kontrollen.
- Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verletzungen.
- Beschwerdeverfahren einrichten, das auch für Beschäftigte der Zulieferer erreichbar ist.
- Dokumentation der Erfüllung, sieben Jahre aufbewahren.
- Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2): formal noch im Gesetz, faktisch ausgesetzt; das BAFA prüft keine Berichte und verlangt keine Nachreichung.
Für Zulieferer ergeben sich daraus die bekannten Anfragen: Verhaltenskodex unterschreiben, Selbstauskunft ausfüllen, Zertifikate liefern, Auditrechte einräumen, Beschwerdekanal bekannt machen.
Was viele falsch machen
- Die Kundenanfragen ignorieren, weil „das LkSG ja weg ist”. Die Sorgfaltspflichten Ihrer Kunden bestehen weiter, und ihre Einkaufsverträge auch. Wer nicht antwortet, riskiert die Lieferantenfreigabe.
- Auf die 5.000er-Schwelle der CSDDD hoffen. Sie gilt erst nach der Umsetzung, frühestens ab 2028. Bis dahin bleibt es bei 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
- Den Bericht trotzdem mit hohem Aufwand erstellen. Wer direkt verpflichtet ist, sollte die Dokumentation pflegen, aber keinen Bericht mehr fürs BAFA produzieren. Die Ressourcen gehören in Risikoanalyse und Lieferantenkommunikation.
- LkSG und Zwangsarbeitsverordnung verwechseln. Das LkSG hat eine Größenschwelle und ein Managementsystem. Die EU-Zwangsarbeitsverordnung ab 14.12.2027 hat weder das eine noch das andere; sie verbietet das Produkt.
So hilft SCRM Guard
Auf der Plattform führen Sie Risikoanalyse, Lieferantenbewertungen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdefälle in einem System, mit Verantwortlichen, Fristen und Audit-Trail. Als Zulieferer beantworten Sie Kundenfragebögen aus den vorhandenen Daten, statt jedes Mal neu zu sammeln. Das Ereignis-Monitoring liefert die anlassbezogenen Hinweise, die das Gesetz für die Risikoanalyse verlangt.
Im Full Service übernehmen wir die Risikoanalyse, die Lieferantenkommunikation und die Dokumentation und halten Sie darüber auf dem Laufenden, was das Änderungsgesetz und die CSDDD-Umsetzung tatsächlich ändern. Und wir sagen Ihnen, welche Teile des LkSG Sie nicht mehr bedienen müssen.
Häufige Fragen
Ist das Lieferkettengesetz abgeschafft?
Muss ich noch einen LkSG-Bericht beim BAFA einreichen?
Was prüft das BAFA noch?
Wann wird das LkSG durch die CSDDD abgelöst?
Quellen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), gesetze-im-internet.de (16.07.2021)
- Deutscher Bundestag: 1. Lesung des LkSG-Änderungsgesetzes (14.01.2026)
- BAFA: Überblick Lieferkettengesetz (aktueller Vollzug) (07.09.2026)
- CSR in Deutschland (BMAS): Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz — aktueller Stand (03.09.2025)
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