Lieferketten-Regulatorik im Klartext.

Was gilt, ab wann, für wen — ohne Angstverkauf. Wir pflegen diese Seiten redaktionell; der Stand steht auf jeder Seite.

Regulatorik-Radar

Alle Fristen und Schwellen, gegen Primärquellen geprüft. Nach dem EU-Omnibus-Paket betrifft die CSDDD nur noch Konzerne. Was den Mittelstand wirklich trifft, steht in den ersten Zeilen.

Stand: , redaktionell gepflegt
Regulierung Status Relevant für
EUDR anzuwenden ab 30.12.2026; Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027 (Novelle Ende 2025) Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz und definierte Folgeprodukte
PPWR gilt seit 12.08.2026; Folgepflichten gestaffelt bis 2040 (u. a. Rezyklatquoten und Formatverbote ab 2030, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt bereits aktiv) alle, die Verpackungen in Verkehr bringen — auch B2B- und Transportverpackung
CBAM Definitive Phase seit 01.01.2026; Befreiung unter 50 t/Jahr; Zertifikatskauf ab 01.02.2027; erste Jahresdeklaration bis 30.09.2027 Importeure von Eisen/Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom, Wasserstoff
Batterie-VO gilt seit 18.08.2024; Batteriepass ab 18.02.2027; Lieferketten-Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027 Hersteller und Importeure von Batterien — plus Kaskade auf Zulieferer
Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR) Verbot gilt ab 14.12.2027 — ohne Größenschwelle, für alle Wirtschaftsakteure jedes Unternehmen, das Produkte in der EU in Verkehr bringt oder exportiert
CSDDD geändert durch Omnibus (RL (EU) 2026/470); Pflichten ab 26.07.2029, nur ≥ 5.000 Mitarbeiter und ≥ 1,5 Mrd. € Umsatz Konzerne — Mittelstand indirekt über Kundenanforderungen
CSRD + ESRS 2.0 Schwellen jetzt > 1.000 Mitarbeiter und 450 Mio. € Umsatz; vereinfachte ESRS von der Kommission am 03.07.2026 angenommen (Amtsblatt steht aus), Anwendung ab GJ 2027 (GJ 2026 freiwillig vorziehbar) große Unternehmen
VS (freiwilliger Standard, ersetzt VSME) von der Kommission am 03.07.2026 angenommen (Amtsblatt steht aus); enthält den Value Chain Cap: rechtliche Obergrenze dessen, was CSRD-Pflichtige ab GJ 2027 von Lieferanten mit ≤ 1.000 Mitarbeitern verlangen dürfen Mittelstand in Konzern-Lieferketten — Ihr Antwortstandard und Ihre rechtliche Grenze
LkSG Sorgfaltspflichten gelten weiter (≥ 1.000 Mitarbeiter in DE); Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen (Gesetzentwurf, 1. Lesung Bundestag 14.01.2026), BAFA prüft seit 01.10.2025 keine Berichte mehr und sanktioniert nur schwere Verstöße; Ablösung durch CSDDD-Umsetzungsgesetz bis 26.07.2028 geplant Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland

Die Regulierungen im Einzelnen

Jede Seite folgt demselben Aufbau: Was ist es, wer ist betroffen (und wer nicht), ab wann gilt was, welche Pflichten entstehen, was viele falsch machen, wie wir helfen.

EUDR

Stand:

EUDR: Wer betroffen ist und was ab 30.12.2026 gilt

Gilt ab 30.12.2026 für sieben Rohstoffe und ihre Folgeprodukte — auch für Händler, die nur in der EU einkaufen.

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Batterie-VO

Stand:

Batterieverordnung: Batteriepass ab 18.02.2027, Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027

Batteriepass ab 18.02.2027, Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027. Wer Batterien nur verbaut, bekommt die Datenanfragen trotzdem — die Kaskade kommt vor der Pflicht.

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CBAM

Stand:

CBAM: 50-Tonnen-Schwelle, Zertifikate ab 2027 und was Importeure jetzt tun

Seit 01.01.2026 in der Regelphase. Unter 50 t Jahresimport befreit, darüber ab 2027 Zertifikatspflicht — und Standardwerte sind absichtlich teuer.

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CSRD & CSDDD

Stand:

CSDDD & CSRD nach dem Omnibus: Was 2026 wirklich gilt

Seit dem Omnibus gilt die CSDDD nur noch für Konzerne ab 5.000 Mitarbeitern — Pflichten ab 26.07.2029. Der Mittelstand ist betroffen, wenn Kunden es weiterreichen.

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PPWR

Stand:

PPWR: Was die EU-Verpackungsverordnung seit 12.08.2026 vom Mittelstand verlangt

Gilt seit 12.08.2026 für jede Verpackung, die Sie in Verkehr bringen — Transportkartons und Paletten eingeschlossen. Die großen Quoten kommen 2030.

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VS / Value Chain Cap

Stand:

VS statt VSME: Der freiwillige Standard und der Value Chain Cap

Der VS ist Ihr Antwortstandard für Kundenanfragen — und der Value Chain Cap Ihr Recht, überzogene Fragebögen abzulehnen.

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Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR)

Stand:

EU-Zwangsarbeitsverordnung: Was ab 14.12.2027 verboten ist

Ab 14.12.2027 dürfen Produkte aus Zwangsarbeit weder verkauft noch exportiert werden — ohne Größenschwelle, für jedes Unternehmen.

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LkSG

Stand:

LkSG 2026: Was übergangsweise gilt, bis die CSDDD kommt

Gilt weiter, in reduzierter Form: Sorgfaltspflichten ab 1.000 Mitarbeitern bleiben, BAFA prüft keine Berichte mehr — und Ihre Konzernkunden fragen weiter.

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Ihr Kunde reicht Pflichten an Sie durch? Genau dafür sind wir da.

Die meisten Anfragen im Mittelstand kommen nicht von Behörden, sondern von Konzernkunden. Wir sagen Ihnen, welche davon berechtigt sind — und beantworten sie mit Ihnen.

Welche Pflichten betreffen Ihre Lieferkette wirklich?

In 15 Minuten ordnen wir gemeinsam ein, was für Sie gilt und was nicht. Direkt mit einem Fachexperten, nicht mit dem Vertrieb.