Verordnung (EU) 2023/1542, geändert durch Verordnung (EU) 2025/1561
Batterieverordnung: Batteriepass ab 18.02.2027, Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027
EU-Batterieverordnung: Batteriepass ab 18.02.2027, Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027 — und warum Zulieferer die Datenanfragen vor der Pflicht bekommen.
Status: gilt seit 18.08.2024; Batteriepass ab 18.02.2027; Lieferketten-Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027
Relevant für: Hersteller und Importeure von Batterien — plus Kaskade auf Zulieferer
Was ist die EU-Batterieverordnung?
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) regelt seit dem 18.08.2024 den gesamten Lebenszyklus von Batterien: Herstellung, Kennzeichnung, Rücknahme, Recycling und die Sorgfaltspflichten in der Rohstoff-Lieferkette. Sie ersetzt die Batterierichtlinie von 2006 und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Zwei Bausteine betreffen die Lieferkette besonders: der digitale Batteriepass ab 18.02.2027 und die Sorgfaltspflichten für Kobalt, Graphit, Lithium und Nickel ab 18.08.2027.
Der Batteriepass ist, sinngemäß nach Art. 77 der Verordnung, ein elektronischer Datensatz je Batterie, der über einen QR-Code erreichbar ist und Angaben zu Herstellung, Materialien, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Leistung und Haltbarkeit enthält. Die Sorgfaltspflicht verlangt, sinngemäß nach Art. 48 bis 52, ein Managementsystem nach OECD-Leitsätzen, das die Herkunft der Rohstoffe und die damit verbundenen sozialen und ökologischen Risiken erfasst, bewertet und durch Dritte prüfen lässt.
Wer ist betroffen?
- Hersteller und Importeure von Batterien (Gerätebatterien, LMT-Batterien für E-Bikes und Roller, Starterbatterien, Industriebatterien, EV-Batterien): Kennzeichnung, Konformität, Rücknahme, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatquoten, Batteriepass.
- Hersteller von Produkten mit eingebauten Batterien: Entnehmbarkeit und Ersetzbarkeit, Kennzeichnung, Informationspflichten.
- Wirtschaftsakteure mit Sorgfaltspflicht: Wer Batterien in Verkehr bringt und einen Nettoumsatz über 40 Mio. € hat, muss ab 18.08.2027 die Sorgfaltspflicht für Kobalt, natürlichen Graphit, Lithium und Nickel erfüllen. Die Kommission schlägt vor, die Schwelle auf 150 Mio. € anzuheben (Omnibus IV); Rat und Parlament haben sich am 09.06.2026 politisch geeinigt, die formelle Verabschiedung steht aus.
- Zulieferer in der Batterie-Lieferkette: Nicht direkt verpflichtet, aber Adressat der Datenanfragen: Zellhersteller, Kathodenmaterial, Gehäuse, Elektronik, Rohstoffhändler.
Nicht betroffen sind Sie, wenn Sie weder Batterien noch batteriebetriebene Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen und nicht in die Batterie-Lieferkette liefern. Wer Batterien nur für den eigenen Betrieb kauft, ist Endnutzer.
Ab wann gilt was?
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 18.02.2024 | Verordnung gilt grundsätzlich; erste Pflichten zu Kennzeichnung und Konformität greifen gestaffelt |
| 18.08.2024 | Anwendung des Großteils der Vorschriften, unter anderem Konformitätsbewertung |
| gestaffelt ab 2025 | CO₂-Fußabdruck-Erklärung, zuerst für EV-Batterien; der Start hängt vom delegierten Rechtsakt zur Berechnungsmethode ab, der sich verzögert hat |
| 18.02.2027 | Batteriepass für LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh; Entnehmbarkeit und Ersetzbarkeit von Gerätebatterien |
| 18.08.2027 | Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (verschoben durch VO (EU) 2025/1561); Kommissions-Leitlinien dazu waren bis 26.07.2026 angekündigt |
| 18.08.2028 | Mindestrezyklatanteile: Dokumentationspflicht für Kobalt, Blei, Lithium, Nickel |
| 2031 | Verbindliche Mindestrezyklatanteile (erste Stufe) |
Der Durchführungsrechtsakt der Kommission zu den Zugriffsrechten und technischen Details des Batteriepasses war bis 18.08.2026 vorgesehen und ist bisher nicht erlassen; die Kommission plant ihn für das vierte Quartal 2026. Wer den Pass vorbereitet, arbeitet bis dahin mit den Anforderungen aus Anhang XIII der Verordnung und den Normen des CEN/CENELEC.
Welche Pflichten entstehen konkret?
Für Batteriehersteller und Importeure:
- Batteriepass anlegen: Je Batterie ein eindeutiger Datensatz mit den Pflichtangaben aus Anhang XIII, per QR-Code erreichbar, über den gesamten Lebenszyklus aktuell zu halten.
- CO₂-Fußabdruck erklären: Berechnung nach der Methodik der Kommission, Leistungsklasse, ab 2028 Höchstwerte.
- Sorgfaltspflicht-Managementsystem aufbauen: Unternehmenspolitik, Lieferkettenrückverfolgung für Kobalt, Graphit, Lithium, Nickel, Risikobewertung nach OECD-Leitsätzen, Prüfung durch notifizierte Stelle, jährlicher öffentlicher Bericht.
- Rezyklatanteile dokumentieren und ab 2031 einhalten.
- Kennzeichnen und informieren: Kapazität, Schadstoffe, getrennte Sammlung, ab 2027 QR-Code.
- Rücknahme und Recycling organisieren: Über die Herstellerverantwortung, in Deutschland nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz.
Für Zulieferer heißt das: Sie bekommen strukturierte Anfragen zu Materialherkunft, Rezyklatanteil, CO₂-Daten und Sorgfaltsnachweisen, in der Regel per Fragebogen oder Lieferantenportal, oft ein Jahr vor den gesetzlichen Terminen.
Was viele falsch machen
- „Wir liegen unter 40 Mio. € Umsatz, also keine Sorgfaltspflicht.“ Rechtlich richtig, praktisch bedeutungslos: Ihr Kunde über der Schwelle muss die Daten liefern und fragt sie bei Ihnen ab. Vertraglich landet die Pflicht bei Ihnen.
- Auf die 150-Mio.-€-Schwelle warten. Sie ist ein Vorschlag mit politischer Einigung, kein Gesetz. Planen Sie mit 40 Mio. €, bis das Amtsblatt etwas anderes sagt.
- Den Batteriepass als IT-Thema abtun. Der Pass ist zu einem großen Teil ein Datenthema der Lieferkette: Rohstoffherkunft, Rezyklatanteile, CO₂-Werte je Komponente. Ohne Zulieferdaten bleibt der Pass leer.
- Nur die vier Rohstoffe im Blick. Die Sorgfaltspflicht gilt für Kobalt, Graphit, Lithium und Nickel. Die Datenanfragen der Kunden gehen oft weiter, etwa zu Kupfer oder Mangan, weil OEMs ihre eigenen Standards anlegen.
So hilft SCRM Guard
Das Regulatorik-Modul Batterie-VO auf der Plattform erfasst je Lieferant und Bauteil, welche Daten für Batteriepass und Sorgfaltspflicht gebraucht werden, holt sie per E-Mail-Anfrage ein und hält fest, was belegt vorliegt. Das Material-Monitoring löst Ihre Stücklisten bis auf Rohstoffebene auf und zeigt, wo Kobalt, Graphit, Lithium und Nickel in Ihren Produkten stecken, mit Quellenangabe. Das Rohstoff-Monitoring beobachtet diese Rohstoffe auf Versorgungs-, Preis- und Konzentrationsrisiken.
Im Full Service beantworten wir die Datenanfragen Ihrer Kunden mit Ihnen zusammen, bauen die Nachweisdokumentation auf und halten Sie über den Stand von Omnibus IV und den Batteriepass-Rechtsakten auf dem Laufenden, inklusive der Information, wann Sie tatsächlich etwas tun müssen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Batteriepass?
Ab wann gelten die Sorgfaltspflichten in der Batterie-Lieferkette?
Gilt die Sorgfaltspflicht auch für kleine Unternehmen?
Wir bauen nur Batterien ein. Betrifft uns die Verordnung?
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, EUR-Lex (28.07.2023)
- Verordnung (EU) 2025/1561 (Verschiebung der Sorgfaltspflichten auf 18.08.2027) (30.07.2025)
- Europäische Kommission: Batterien (Umwelt, Abfall und Recycling) (01.07.2026)
- Europäisches Parlament, Legislative Train: Omnibus IV (Small Mid-Caps) (01.08.2026)
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